
Franz-und-Gerda-Schmidt-Stiftung

Herzlich Willkommen!
Die Franz-und-Gerda-Schmidt-Stiftung wurde am 2. Juni 2025 von der Regierung von Oberbayern als Verbrauchsstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Es war der letzte Wille der Eheleute Franz und Gerda Schmidt, nach ihrem Ableben bedürftige Kinder in Deutschland zu unterstützen. Zu diesem Zweck haben sie die Gründung einer Stiftung nach ihrem Tod verfügt.
Die Stiftung hilft deutschlandweit bedürftigen Kindern und Jugendlichen unbürokratisch und schnell, vor allem dort, wo öffentliche oder private Hilfe nicht rechtzeitig oder ausreichend geleistet werden kann.

Wen die Stiftung unterstützt
